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Einzelbaumfällungen Peter CordyEinzelbaumfällungen Peter CordyEinzelbaumfällungen Peter Cordy

Haben Sie einzelne

Bäume, tote Bäume oder gefährliche Bäume

, auf Ihrem Grundstück?
Sollen diese gefällt - die Krone gestutzt- oder der Baum beschnitten- werden?
Wir beraten Sie gerne und führen die anfallenden Arbeiten fachgerecht aus.


Was ist bei der Beseitigung oder Einkürzung von Gehölzen zu beachten???

In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es gemäß Naturschutzgesetz verboten, Bäume-, Gebüsch- und Ufervegetationen oder ähnlichen Bewuchs abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu entfernen.

Folgenede Maßnahmen sind vom Verbot ausgeschlossen:

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der übliche gärtnerische Heckenschnitt


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der gärtnerische Strauchschnitt nach Blüte ( Bsp. Forsythien )


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Durchführung genehmigungsfreier Schnittmaßnahmen


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Gehölzbeseitigung, die im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen notwendig sind



Baumschutz- Baufällgenehmigung

Falls geschützte Bäume auf privaten Grundstücken gefällt werden oder über den genehmigungsfreien Umfang hinaus gekürzt werden sollen, ist dafür ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Bei der Besichtigung der Bäume durch das NGA oder die UNB wird über den Antrag entschieden.

Die Erteilung der Genehmingung und gegebenfalls erteilten Ablehnung sind gebührenpflichtig und ist im Einzelfall zu erfragen.

Fällungen und Beschneidungen über den genehmigungsfreien Umfang erfolgen ausschließlich bei Vorlage der Fällgenehmigung!

Baumfällgenehmigung können Sie erfragen :

Berlin : Naturschutz und Grünflächen Amt (NGA)

Brandenburg : Untere Naturschutz Behörde (UNB)
oder bei Ihrer zuständigen Gemeinde.

Bei Fragen zu diesem Thema berate ich Sie gerne.